Leitfaden Einreichung Der Kosten bei Der Krankenkasse


Als Heilmasseurin fungiere ich als Wahltherapeutin. Daher habe ich mit allen gängigen Krankenkassen (KFA, BVA, WGKK, NOEGKK, VAEB) eine Rückerstattungsvereinbarung. Sie begleichen somit meine Honorarnote und können in Folge einen Rückerstattungsantrag an Ihre Krankenkasse stellen.

 

Vorgehensweise:

  1. Erstellung einer Zuweisung durch Ihren Arzt.
  2. Lassen Sie die Zuweisung von Ihrer Krankenkasse innerhalb von zwei Wochen ab dem Ausstellungsdatum bewilligen. Binnen vier Wochen ab dem Bewilligungsdatum sollte mit der Heilmassage begonnen werden.
  3. Bezahlen der Honorarnote
  4. Reichen Sie Honorarnote (Originalbeleg), die Einzahlungsbestätigung sowie den Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse ein.
    Tipp: Behalten Sie von jedem Beleg eine Kopie!
  5. Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, reichen Sie nach Erstattung durch Ihre Krankenkasse die Honorarnote sowie den Rückerstattungsbeleg auch bei dieser ein.

Achtung: Falls die Zuweisung nicht vor Behandlungsbeginn bewilligt wurde, erfolgt keine Rückerstattung der Kosten durch die Krankenkasse!

 

Hier finden Sie ein Informationsblatt der WGKK für Physikalische Behandlungen.

 

Hinweis: Ich behandle keine Krankheitsbilder ohne vorhergehender ärztlichen Abklärung!